Zum Inhalt springen

TÜV freigesprochen- 10.000 Frauen wollen in Revision gehen

    Im Prozess gegen wegen mangelhafter Zertifizierung der PIP-Brustimplantate, die mit Industriesilikon gefüllt waren, wurde der TÜV Rheinland in Frankreich nun von einem französischen Berufungsgerichts freigesprochen. Tatsächlich hatte der TÜV nur einen Teil der Fertigungskette des Herstellers begutachtet, nicht aber das fertige Produkt.
    10.000 geschädigte Frauen wollen allerdings weiterhin Schadensersatz von dem Unternehmen und gingen nun in Toulon Ende Juli vor Gericht. Der TÜV selbst sieht sich nur als Opfer der betrügerischen Machenschaften des PIP-Chefs Jean-Claude Mas, der auch deswegen bereits verurteilt wurde. In Deutschland ging die Klage bis zum BGH, das die Fragestellung an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weitergereicht hat.
    Das Urteil im jetzigen Prozess wird im Dezember erwartet.