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EU-Parlament fordert schärfere Kontrollen von Medizinprodukten und Registrierungspflicht für Brustimplantate

    Das EU-Parlament zieht die Konsequenzen aus dem Skandal um die gesundheitsschädlichen französischen Brustimplantate, die weltweit 400.000-mal verkauft wurden. “Alle in der EU eingesetzten Brustimplantate müssen registriert werden, um bei Problemen die verwendeten Implantate rückverfolgen zu können ede Patientin muss genau informiert werden, was bei ihr verwendet wurde”, fordert der Gesundheitssprecher der Europäischen Volkspartei (EVP), Richard Seeber, heute im Europäischen Parlament  in Straßburg. Die Abgeordneten haben heute mit großer Mehrheit die EU-Kommission aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Medizinprodukte wie Brustimplantate künftig schärfer kontrolliert werden. Außerdem soll ein Register der eingesetzten Implantate angelegt werden.
    “Unser erstes Ziel muss sein, die Patientensicherheit zu erhöhen.

    Der Skandal hat gezeigt, dass eindeutig Handlungsbedarf besteht”, so Seeber. Ähnlich dem in Österreich bereits bestehenden Implantatregister mit Registrierungspässen für Patientinnen, sollen solche Systeme in allen EU-Ländern verpflichtend eingerichtet werden. “Österreich war das erste europäische Land mit einem funktionierenden Register. Der Pass enthält alle Angaben zum Implantat. Gleichzeitig muss das Register anonym für die Patientinnen bleiben”, erläutert Seeber.

    Die Daten des Patienten sollten immer nur beim behandelnden Chirurgen bleiben. Es reiche aber nicht, nur die Nachverfolgbarkeit zu verbessern, besonders wichtig seien Präventivmaßnahmen. “Es darf gar nicht erst so weit kommen, dass hunderttausende Frauen einen solchen Alptraum mitmachen müssen”, so Seeber. Deshalb fordert das Parlament mehr Kontrollen von bereits am Markt befindlichen Medizinprodukten, Inspektionen der Behörden entlang der gesamten Vertriebskette der Produkte und mehr Koordinierung und Informationsaustausch unter den zuständigen nationalen Behörden. “Die Kontrollen müssen von einem EU-Land zum anderen konsistent und von vergleichbarer Qualität sein”, so Seeber. Außerdem sollen die Hersteller von medizinischen Produkten verpflichtet werden, in allen EU-Ländern, in denen sie ihre Produkte vertreiben, den nationalen Behörden zu melden, wenn eines ihrer Produkte in einem anderen Land eingeschränkt oder untersagt wurde.