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Angeborene und erworbene Brustdeformitäten

    Viele Frauen ziehen eine Brust-OP in Erwägung, weil sie mit Form und/oder Größe unzufrieden sind. Eine Brustvergrösserung aus dieser Motivation bringt zwar eine (subjektiv empfundene) Verbesserung des Aussehens mit sich, aber keinen direkten gesundheitlichen Nutzen. Deswegen verweigern die Krankenkassen die Kostenübernahme bei rein ästhetischer Indikation.

    Kostenübernahme der Kasse bei Fehlbildung

    Anders liegt der Fall bei einer sogenannten Brustfehlbildung: hier liegt eine Erkrankung per definitionem vor. Das Erscheinungsbild der Brust kann auch aus ärztlich-objektivierbarer Sicht so belastend für die Patientin sein, dass eine Brustoperation empfohlen wird. Dies ist vor allem deswegen von Bedeutung, weil in solchen Fällen die Kriterien für eine Erstattungsfähigkeit des Eingriffs bei den Krankenkassen gegeben sein können.

    Der medizinische Fachausdruck für Fehlbildungen der Brust lautet Brustdeformitäten. Man unterscheidet:

    Angeborene  (genetisch bedingte) Brustdeformitäten

    Angeborene Brustdeformitäten kommen nicht selten vor. Allerdings werden sie oft erst spät erkannt, da die wesentliche Entwicklung der weiblichen Brust erst in der Pubertät stattfindet. Dementsprechend werden genetische Veränderungen (meist ungleich große Brüste oder  Unterentwicklungen der Brust) manchmal gar nicht behandelt. Das hängt sicherlich auch davon ab, welcher Art und wie ausgeprägt derartige Fehlbildungen sind und wie hoch, entsprechend dazu, der Leidensdruck der Patientinnen.

    Gutachten entscheidet über Kostenerstattung

    Wenn die psychische Belastung groß ist, seelische Schäden drohen bzw. attestierbar sind und in Folge der Brustdeformitäten das Risiko für weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen ansteigt, kann die Krankenkasse durchaus verpflichtet sein, eine operative Brustkorrektur mitzutragen oder zumindest zu bezuschussen. Typischerweise trifft dies für zu kleine Brüste allerdings nicht zu. In jedem Fall ist für die Kostenübernahme einer Brust-OP durch die Krankenkasse eine vorherige medizinische Begutachtung notwendig.

    Zu den angeborenen Brustdeformitäten gehören:

    Erworbene Brustdeformitäten (durch Unfall, Erkrankung etc.)

    Im Gegensatz zu den angeborenen Brustdeformitäten handelt es sich bei den sogenannten erworbenen Brustdeformitäten um Erscheinungsformen, die nicht auf einer Veranlagung beruhen, sondern im Laufe des Lebens z.B. durch Erkrankungen auftreten können.

    Grundsätzlich kann man zwischen folgenden Kategorien von erworbenen Brustdeformitäten unterscheiden:

    Krankenkasse kann Kosten tragen

    Ähnlich wie bei genetisch bedingten Brustfehlbildungen (s.o.) werden Verletzungen und Erkrankungen der Brust, die mit erheblichen Brustdefekten einhergehen, auch von den Kassen als medizinische Indikationen für korrektive Massnahmen eingestuft. Die Möglichkeit, dass  die Krankenkassen notwendige operative Maßnahmen unterstützt, ist daher im Allgemeinen gut.

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