Zum Inhalt springen

Gegenanzeigen bei einer Brustvergrösserung

    Bevor der OP-Termin konkret wird, setzt sich der Facharzt mit Ihnen über die Gegenanzeigen, die sogenannten Kontraindikationen, auseinander. Das sind Umstände, die eine Brust OP ausschließen.

    Was spricht gegen eine Brust-OP?

    Man unterscheidet zwischen Gegenanzeigen, die den Eingriff nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder aber generell nicht ratsam erscheinen lassen. Von daher kann es sein, dass Ihr Arzt bereits beim allerersten Beratungsgespräch über Kontraindikationen spricht (etwa, wenn Sie einfach noch zu jung sind) oder aber erst unmittelbar vor dem Eingriff (etwa, weil Sie sich überraschend eine Infektion zugezogen haben).

    Generelle Gegenanzeigen für die Brust-OP

    Bei Gründen, die grundsätzlich gegen eine Brustvergrösserung sprechen, muss die Patientin eine Entscheidung treffen. Der Behandler kann eine OP zwar ablehnen, es wird aber immer einen geben, der sich den Wünschen der Patientin beugt. Grundsätzliche Kontraindikationen sind:

    Unrealistische Erwartungshaltung

    Die Wunschvorstellung hinsichtlich Grösse und Form der neuen Brust muss im Rahmen des operativ Möglichen und Vertretbaren liegen. Unrealistische Vorstellungen/Grössenwünsche machen eine Operation riskant, weil das Ergebnis höchstwahrscheinlich als unbefriedigend empfunden wird.

    Beispiel

    Eine Patientin ohne Oberweite möchte mit nur einem Eingriff 4 Körbchengrößen dazu gewinnen. Diese Vorstellung kann durch den Mangel an Haut- und Weichteilgewebe nicht umgesetzt werden!

    Bustkrebs/Bustkrebsrisiko

    Bei hohem familiären Brustkrebsrisiko sowie nach durchgeführter Brustkrebs-Operation (Brusterhaltende Therapie, BET) sollte eine Brustvergrösserung sehr kritisch gesehen werden. Jedes Brustimplantat kann die bildgebende Kontrolle durch die Mammographie in der Vorsorge oder der Brustkrebsnachsorge beeinträchtigen oder erschweren. Verdächtige Befunde können somit nicht, schlechter oder erst verspätet erkannt werden!

    Nach Bestrahlungen

    Nach einer Bestrahlung der Brust ist zusätzlich das Verkapselungsrisiko (Kapselfibrose) deutlich erhöht. Mit der Brustvergrösserung nach Bestrahlung sollte man daher sehr zurückhaltend sein.

    Autoimmunerkrankungen und Allergiedisposition

    Zwar konnte kein Zusammenhang zwischen Autoimmunerkrankungen und Silikon durch seriöse wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen werden. Bei bekannten immunologisch bedingten Bindegewebserkrankungen besteht jedoch sicherheitshalber immer noch Zurückhaltung bei der Durchführung einer Brustvergrösserung.

    Ungünstige anatomische Voraussetzungen

    Bei extrem schlanken Patientinnen oder schlechten, schlaffen und/oder dünnen Hautweichteilverhältnissen der Brust muss man sich des Risikos für ein sichtbar unnatürliches oder unbefriedigendes Ergebnis nach der Operation bewusst sein. Der Vorteil der grösseren Brust muss dann gegen mögliche Nachteile wie z.B. sichtbare Implantatkonturen oder deutlich fühlbares Brustimplantat durch mangelnde Weichteilabdeckung, abgewogen werden.

    Instabile Psyche

    Und schließlich: eine Brustvergrösserung stellt keine geeignete Maßnahme dar, seelische Probleme, die sich auf bestimmte körperliche Regionen verschoben haben, zu therapieren: Instabilität, Eigenbildstörungen oder Beziehungsprobleme werden durch eine grössere Brust kaum geringer. Auch Substanzabhängigkeiten und Drogenprobleme können eine Gegenanzeige sein.

    Gründe, die nur im Moment gegen die OP sprechen

    Stehen der Brust-OP keine generellen Kontraindikationen gegenüber, kann es trotzdem sein, dass eine Brustvergrösserung zunächst nicht durchgeführt werden kann. Folgende Zustände sind möglich:

    Akute Infektion

    Wie für jede andere Operation, gilt auch bei Brustvergrösserungen, dass bei Infektionen, schweren Erkältungen mit Fieber keine OP durchgeführt werden darf.

    Zu jung

    Rein rechtlich gesehen dürfen Brustvergrösserungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr durchgeführt werden. Bei einigen jungen Frauen ist das Körperwachstum zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, eine Brustvergrösserung erst dann durchführen zu lassen, wenn das Körperwachstum abgeschlossen ist.

    Unklare Brustbefunde

    Wenn Untersuchungsbefunde der Brust (Tastbefunde, Mammografie) eine einwandfreie Brustgesundheit nicht zu 100% belegen können, müssen natürlich weitere diagnostische oder therapeutische Massnahmen ergriffen werden. Gesundheit geht immer vor.

    > Hier geht es weiter zur Checkliste vor einer Brust-OP